Donnerstag, 20. April 2017

Genfer Flüchtlingsabkommen


Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1948 wurde in der Schweiz 1955 angenommen. Ein Flüchtling wird weltweit so definiert:
... die sich auf Grund von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb ihres Heimatlandes befindet und dessen Schutz nicht beanspruchen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht beanspruchen will; oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse ausserhalb ihres Wohnsitzstaates befindet und dorthin nicht zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht zurückkehren will. (Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft)

Um den Status als Flüchtling zu erhalten, muss man eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen rassistischen, religiösen, ethnischen und politischen Gründen vorweisen. Zudem hat ein Flüchtling Pflichten gegenüber dem Gastgeberland:


Wenn beispielsweise ein Mohammedaner als Terrorist in ein Land einmarschiert, dann ist das nach Genfer Abkommen kein Flüchtling. Eorberer, Dschihadisten, Invasoren haben kein Recht auf Asyl und Schutz, sondern diese Dschihad-Mohammedaner müssen bekämpft werden.

Aber das Volk wird sich erst verteidigen, wenn die Gefahr und der Verrat erkannt wird, vorher geniesst man noch das Leben. Diese Situation treibt die Erkenner und Realisten in einen ohnmächtigen Seins-Zustand.

Es ist eine totale Volksverarschung, wenn die Schweiz sogar ISIS-Mitglieder von einer ISIS-Zelle nicht ausweisen will, weil denen im Heimatland Tod und Folter droht. Das letzte Urteil ist noch offen:
Die Verteidiger drangen dort mit ihrer Argumentation nicht durch, dass die Verurteilungen einem Zeitgeist, einer Art Terrorhysterie, geschuldet seien. Das Bundesgericht hält vielmehr fest, dass die Beschuldigten nicht wegen ihrer Gesinnung bestraft wurden, sondern wegen ihrer Unterstützung für den IS aus der Schweiz heraus. 
Osamah O. ist gemäss seinem Verteidiger der Asylstatus entzogen worden. Rechtsanwalt Remo Gilomen sagt aber auch: "Wir überlegen uns, nochmals ein Asylgesuch zu stellen." Einen neuen Grund für Schutz in der Schweiz sieht der Berner Fürsprecher auch im Entscheid des Bundesgerichts, das festhält, dass sein Mandant IS-Beteiligter sei: "Dadurch ist er im Irak von Folter und Tod bedroht."  (Quelle: Tages Anzeiger)

Auch Migranten aus wirtschaftlichen Gründen sind keine Flüchtlinge, ansonsten müssten wir jeden Hungersleidenden aufnehmen. Wir können aber nicht die ganze Misere der Welt retten, denn: